Regel 6: Wurf
6.1 Der Wurf der Bossel erfolgt aus dem Stand oder mit Anlauf.
6.2 Die Bossel kann auf der Wurfbahn oder im Abwurfraum vor der Wurfbahn aufgesetzt werden. Die Begrenzungslinien und deren Verlängerungen dürfen dabei von der Bossel berührt werden.
6.3 Steht der Spieler beim Abwurf außerhalb der verlängerten Seitenlinien, muss er die Bosselscheibe beim Abwurf so aufsetzen, dass sie die Seitenlinien oder deren Verlängerungen berührt. Hierbei kann sich der größere Teil der Bossel auch außerhalb der Seitenlinien oder deren Verlängerungen befinden.
6.4 Der Wurf ist regelgerecht ausgeführt, wenn die Bossel ins Zielfeld gleitet, ohne sich zu überschlagen oder zu rollen.
6.5 Durch eine regelgerecht ins Zielfeld gleitende Bossel dürfen bereits im Zielfeld stehende Bosseln und die Daube verschoben oder aus dem Zielfeld herausgeschoben werden.
6.6 Wird im Zielfeld durch Zusammenprall eine Bossel umgestoßen, so wird sie nach ihrem Stillstand auf den Mittelpunkt, der zwischen den beiden Berührungspunkten von Bosselscheibe und -stiel liegt, wieder aufgestellt. Sollte das Aufstellen der Bossel durch die zu nahe stehende Daube oder Bossel nicht möglich sein, ist die Bossel direkt neben der Daube oder Bossel aufzustellen.
6.7 Der Wurf ist ungültig:
6.7.1 wenn der werfende Spieler die Abwurflinie oder deren gedachte Verlängerung betritt oder überschreitet. Dies gilt auch für Hilfsgeräte (z.B. Stock, Rollstuhl, usw.);
6.7.2 wenn die Reihenfolge beim Wurf nicht eingehalten wird;
6.7.3 wenn die Bossel nach dem Abwurf rollt, sich überschlägt oder das Spielfeld verlassen hat.
6.8 Bei ungültigen Würfen ist die Bossel aus dem Spiel zu nehmen. Dies gilt auch für Bosseln, die das Zielfeld nicht erreichen.
6.9 Wird durch einen ungültigen Wurf das Bild im Zielfeld verändert (d.h., dass wenigstens 1 Bossel im Zielfeld stehen muss), so erfolgt ein Abbruch dieses Durchgangs (Wertung siehe Regel 7.4).
6.10 Betritt ein Spieler bei der Einnahme seiner Wurfstellung die Abwurflinie oder die Wurfbahn (z.B. Wurf aus dem Stand), gilt der Wurf als durchgeführt. Die noch nicht abgeworfene Bossel wird aus dem Spiel genommen und der Spieler kann in diesem Durchgang nicht mehr eingesetzt werden. Die Mannschaft hat nur noch zwei Würfe zur Verfügung.
6.11 Bosseln, die durch einen Zusammenstoß aus dem Zielfeld herausgestoßen und dann durch Aufprall an Absperrungen oder Füßen der Mannschaftsführer oder Schiedsrichter wieder ins Zielfeld zurückgleiten, hierbei jedoch das Bild nicht verändern, sind ungültig und müssen herausgenommen werden.
6.12 Wird das Bild im Zielfeld durch zurückprallende Bosseln verändert, wird der Durchgang abgebrochen und für die Mannschaft, dessen Spieler die verursachende Bossel geworfen hat, als verloren gewertet (Wertung siehe Regel 7.4).
6.13 Ein Durchgang wird nicht abgebrochen sondern wiederholt, wenn das Bild im Zielfeld durch eine Unachtsamkeit des Schiedsrichters entscheidend verändert wird.
6.14 Alle aus dem Spielfeld genommenen oder geschobenen Bosseln müssen möglichst weit vom Spielfeld entfernt hinter der Grundlinie abgestellt werden.