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Spielregeln

Regel 3: Mannschaften

3.1  Jede Mannschaft muss mit einem Mannschaftsführer und 3 Spielern antreten. Diese Zahl darf während eines Spiels weder über noch unterschritten werden. Mannschaften, die bei Spielbeginn nicht oder nicht komplett antreten, verlieren das Spiel.

3.2  Die Zahl der Auswechselspieler entspricht der unter 3.1 angegebenen Mannschaftsstärke. Sie müssen in der Mannschaftsmeldung und auf dem Spielprotokoll aufgeführt werden. Nicht aufgeführte Spieler können nicht eingesetzt werden.

3.3  Vor Spielbeginn sind durch den Mannschaftsführer die in diesem Spiel zum Einsatz kommenden Spieler auf dem Spielprotokoll anzukreuzen.

3.4   In jedem Spiel kann nur 1 Spieler einer Mannschaft ausgewechselt werden. Er muss zu den unter 3.2 genannten Auswechselspieler gehören. Ein Zurückwechseln dieses Spielers ist nicht möglich.

3.5   Ein Auswechseln ist nur bei eigenem Wurf oder nach Ende eines Durchgangs möglich.

3.6   Wenn ein Spieler wegen Verletzung ausscheiden muss oder vom Spiel ausgeschlossen worden ist, ist der Spielerwechsel sofort nach dem Ausscheiden oder Ausschluss vorzunehmen. Hierbei ist die Regel 3.7 und 3.8 zu beachten. Ausgeschlossene Spieler dürfen im selben Spiel nicht mehr eingesetzt werden.

3.7  Jeder Spielerwechsel ist erst dann möglich, wenn er vom Mannschaftsführer angeschrieben und dem Schiedsrichter deutlich angezeigt wurde. Regelwidriges Auswechseln führt zum Abbruch des Durchgangs.

3.8   Die Mannschaftspunktzahl darf auch nach einem Spielerwechsel nicht unterschritten werden.

3.9   Nur die Mannschaftsführer dürfen sich während des Spiels am Zielfeld aufhalten.

3.9.1.  Es ist ihnen erlaubt, sich während der Pausen zwischen den einzelnen Würfen, im Raum neben den Seitenlinien und direkt an der Grundlinie des Zielfeldes aufzuhalten, um von hieraus ihre Mannschaften über den Stadt des Spiels und günstige Wurfmöglichkeiten zu unterrichten.

3.9.2.  Während des Wurfs müssen sich die Mannschaftsführer im Raum hinter der Grundlinie des Zielfeldes aufhalten.

3.9.3. Es ist ihnen untersagt, während des Spieles das Zielfeld, die Wurfbahn oder dessen Begrenzungslinien zu betreten oder irgendwelche Handlungen im oder am Zielfeld vorzunehmen.

3.10  Nach Beendigung eines Durchganges ist das Ergebnis durch den Bahnrichter zu ermitteln. Hierfür ist es den Spielführern erlaubt , das Zielfeld zu bertreten , um sich von der Richtigkeit des Ergebnisses zu überzeugen. Hierbei darf das Bild im Zielfeld nicht verändert werden . Ist ein Spielführer mit dem ermittelten Ergebnis nicht einverstanden , kann er das messen der relevanten Bosselabstände zur Daube verlangen .

3.11. Jedes nach einem Durchgang ins Spielprotokoll eingetragene Ergebnis ist vom Mannschaftsführer zu prüfen und anschließend zu unterschreiben.

3.12. Alle Spieler halten sich während des Wurfvorganges im Raum vor der Abwurflinie auf. Auch die freien Räume neben den Wurfbahnen dürfen in dieser Zeit von den Spielern nicht betreten werden.

3.13. In den Pausen zwischen den einzelnen Durchgängen und Spielen gilt das Betreten der Abwurflinie nicht als Fehler.

3.14. Die Bosseln dürfen erst nach Freigabe der Bahn durch den Schiedsrichter vom Zielfeld zurückgeholt werden.

3.15. Verstöße gegen die Regeln 3.1 bis 3.4, sowie 3.6 und 3.8 führen zum Abbruch des ganzen Spiels (Wertung siehe 7.4 und 7.5). Verstöße gegen die Regeln 3.7; 3.9.2; 3.9.3; 3.10; 3.12 und 3.14 führen zum Abbruch des Durchgangs.