Regel 8: Spielrichter
8.1 Jedes Turnier wird von einem Turnierleiter geleitet. Zu seiner Unterstützung benennt er vor jedem Spiel für jede Bahn einen Schieds- und Linienrichter.
8.2 Der Turnierleiter überzeugt sich vor Spiel-/Turnierbeginn von dem regelgerechten Zustand der Spielfelder, der Spielgeräte sowie der Sportbekleidung der Spieler.
8.3 Der Turnierleiter und die Schiedsrichter haben die Pflicht, einen Spieler wegen unfairen Spiels oder ungehörigen Benehmens zu verwarnen oder vom Spiel auszuschließen (siehe Ordnungsmaßnahmen).
8.4 Der Turnierleiter eröffnet das Spiel auf allen Bahnen gleichzeitig durch Anpfiff und hat das Recht, es zu unter- oder abzubrechen.
8.5 Der Schiedsrichter wacht über die Einhaltung der Spielregeln und entscheidet alle Fragen selbständig. Seine Regelentscheidungen sind unanfechtbar.
8.6 Der Schiedsrichter steht unmittelbar am Zielfeld, und lost mit den Mannschaftsführern die Bosselfarbe aus. Er darf in einen Wurf nicht eingreifen, auch nicht durch Anhalten regelwidrig geworfener Bosseln. Nach erfolgtem Wurf entfernt nur er die Bosseln aus ungültigen Würfen.
8.7 Nach jedem Durchgang stellt er das Ergebnis fest. Wenn erforderlich, bedient er sich beim Messen der Entfernung eines Maßstabes. Erst wenn das Ergebnis zweifelsfrei feststeht, gibt er es bekannt, trägt es ins Spielprotokoll ein und gibt durch Heben des Armes oder Zuruf die Bahn für den nächsten Durchgang wieder frei.
8.8 Nach Beendigung des Spiels addiert er die Wurfpunkte, vergibt die Spielpunkte, nennt den Sieger und bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit des Spielprotokolls.
8.9 Die Linienrichter werden durch den Turnierleiter benannt. Sie stehen an der Abwurflinie der Bahn und unterrichten den Schiedsrichter durch Zuruf vom Berühren oder übertreten der Abwurflinie durch einen Spieler während des Wurfes.