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Spielregeln

III. Spielregeln
Regel 1: Spielfeld

1.1 Spielfeldzeichnung siehe unten .

1.2 Das Spielfeld ist 16 m lang und 2 m breit. Es umfasst die Wurfbahn und das Zielfeld. Der Hallenboden muss eben und soll möglichst glatt sein.

1.3 Die Wurfbahn, auf der die Bosseln geschoben werden, ist grundsätzlich 12 m lang und 2 m breit. Hieran schließt sich das Zielfeld von 4 m Länge und ebenfalls 2 m Breite an. Der Turnierleiter prüft die Gleitfähigkeit des Bodens und kann die Wurfbahn entsprechend verkürzen.

1.4 Die Mitte des Zielfeldes ist mit einem Kreuz dauerhaft zu markieren. Die Mindestlänge der Schenkel des Kreuzes sind: vorderer Schenkel (in Richtung Abwurflinie) 60 cm, die der drei anderen Schenkel 30 cm, jeweils vom Kreuzmittelpunkt gemessen. Auf die Kreuzmitte wird die „Daube“ (Holzwürfel) so gesetzt, dass sie mit ihren Seitenflächen parallel zu den Begrenzungslinien des Zielfeldes liegt.

1.5 Alle Begrenzungslinien der Wurfbahn und des Zielfeldes gehören zum Spielfeld und sollen 3 bis 5 cm breit sein. Sie müssen mit glatten Klebestreifen deutlich sichtbar und durchgehend markiert werden.

1.6 a) Frauen und Rollstuhlfahrer bosseln auf einer um 2 m verkürzten Bahn.
b) Frauen ab dem 70.Lebensjahr oder mit HCP 3 und höher dürfen auf einer um 3 m verkürzten Bahn bosseln .
c) Männer ab dem 75. Lebensjahr oder mit HCP 3 oder höher dürfen auf einer um   2 m verkürzten Bahn bosseln ( Frauenabwurflinie) .

1.7  Absperrungen, sonstige Hindernisse sowie Zuschauer sollten mindestens 1,50 m von der Wurfbahn und dem Zielfeld entfernt sein.